Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen

Um eine Nutzungsvereinbarung für das SGCube abschließen zu können, ist eine Mitgliedschaft bei der Sportgemeinschaft Weinstadt e.V., einem Kooperationsverein oder einem Kooperationsunternehmen des SGCube zwingend notwendig. Die Nutzungsvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich um einen Monat, wenn sie nicht schriftlich und fristgerecht mindestens vier Wochen vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Grundlaufzeit gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Bei den Tarifen Fitness Flexi 8+4, Fitness Flexi 8+4 ermäßigt und Fitnesskurse Flexi kann die Mitgliedschaft vier Monate pausiert werden. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit um einen Monat. Bei Pausierung verlängert sich das mögliche Vertragsende um die Ruhezeit. Bei früherem Austritt erfolgt kein Rückerstattungsanspruch. Wird ein Mitglied durch Schwangerschaft oder Umzug, der die Entfernung zum SGCube unzumutbar macht, an der Sportausübung gehindert, kann der Vertrag auf Wunsch des Mitgliedes mit sofortiger Wirkung zum nächsten Monatsende aufgelöst werden. Voraussetzung ist ein ärztlicher oder behördlicher Nachweis. Bei Krankheit, die zu einer dauernden Sportunfähigkeit führt, kann das Mitglied mit sofortiger Wirkung kündigen, sobald ein ärztliches Attest vorliegt.

Rechte und Pflichten des Nutzers/der Nutzerin

Der/die Nutzer/-in ist berechtigt, innerhalb der Vertragsdauer sämtliche Einrichtungen und Angebote des SGCube im Umfang des gewählten Tarifs zu nutzen. Ausgenommen hiervon sind zusätzliche Angebote, für die ein separates Entgelt erhoben werden. Die Rechte des Nutzers/der Nutzerin aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

Start-Up Paket

Das Start-Up Paket ist eine einmalige Gebühr in den Tarifen Fitness komplett, Fitness komplett Flexi, Fitness komplett ermäßigt und Fitness komplett Flexi ermäßigt. Es beinhaltet das Aufnahmeverfahren, einen vor Trainingsbeginn durchgeführten Eingangscheck sowie die Betreuung der Trainer im Trainingsbetrieb.

Mitgliedsbeitrag

Es gelten die umseitig aufgeführten Tarife. Im Falle einer unvorhersehbaren Steigerung der Betriebskosten behält sich die SG Weinstadt e.V. das Recht vor die Beiträge in angemessener Höhe anzupassen. Eine Beitragsanpassung wird vom Vorstand beschlossen.

Beitragsermäßigung

Der ermäßigte Tarif (Komplett ermäßigt) gilt für Schüler/-innen, Studenten/Studentinnen (bis zum vollendeten 26. Lebensjahr), Auszubildende, FSJler und Schwerbehinderte (ab 50 %) nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Weitere Ermäßigungen für Personengruppen oder Organisationen bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung. Im Falle einer Beendigung dieses zusätzlichen Vertragsverhältnisses entfällt die vereinbarte Ermäßigung, der abgeschlossene Vertrag mit dem einzelnen Mitglied behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit. Liegt der entsprechende Nachweis nicht innerhalb einer Woche vor, wird die Ermäßigung automatisch gestrichen.

Zahlungsweisen

Die Tarife sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Die Zahlung der Tarife erfolgt monatlich. Die Tarife werden monatlich gemäß dem SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Rücklastschrift oder nicht ausreichend gedecktem Konto eine Gebühr in Höhe von 5,00 € je Zahlungserinnerung Ihrem Konto belastet wird. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, bei einem Beitragsrückstand von zwei Monaten, den/die Vertragspartner/-in bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Nutzungsentgelts inklusive anfallender Gebühren und Verzugszinsen von der Nutzung des SGCube auszuschließen.

Tarifwechsel

Bei einer Änderung der Mitgliedschaft im SGCube startet die Grundlaufzeit von 12 Monaten von vorne. Eine Tarifänderung in der Grundlaufzeit ist nur innerhalb der SGCube Tarife möglich.

Vertragsstilllegung

Bei vorübergehender Sportuntauglichkeit kann der Vertrag bei gegenseitiger Leistungsfreiheit bis zur Wiederherstellung der Sporttauglichkeit stillgelegt werden. Der Zeitraum der Vertragsstilllegung wird an die Laufzeit angehängt. Der/die Nutzer/Nutzerin ist in diesem Falle verpflichtet, dem SGCube die Sportuntauglichkeit unverzüglich nachzuweisen (Attest bzw. ärztliche Bescheinigung). Die Vertragsruhezeiten bei den Tarifen Fitness komplett Flexi und Fitnesskurse Flexi, müssen bis zum 20. eines Monats schriftlich beantragt werden. Die Stilllegung kann nicht für laufende Monate beantragt werden. Wird es dem Verein aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz und Ersatzstunden.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden in der Hausordnung bzw. im Aushang bekanntgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Umfangs des Nutzungsangebotes bleiben vorbehalten, sofern diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des SGCube für den Nutzer zumutbar sind.

Benutzungsregelung & Hausordnung

Durch seine Unterschrift erkennt der/die Nutzer/Nutzerin die Vertragsbedingungen an. Ferner bestätigt er durch seine Unterschrift, dass er die im SGCube ausgehängte Hausordnung zur Kenntnis genommen und anerkannt hat. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die SG Weinstadt e.V. das Recht der fristlosen Kündigung sowie eines umgehenden Hausverbots vor.

Haftung

Eine Haftung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

Rushhour-Tarif

Der Rushhour-Tarif ist ein befristetes Sonderangebot, das insbesondere neuen Mitgliedern offenstehen soll. Ziel des Tarifs ist die gezielte Entlastung stark frequentierter Trainingszeiten. Der Tarif endet spätestens mit der offiziellen Eröffnung des Erweiterungsbaus des SGCube. Ein Wechsel in einen regulären Tarif ist im Anschluss verpflichtend; über die zur Verfügung stehenden Optionen werden betroffene Mitglieder rechtzeitig informiert. Bestandsmitglieder können auf Anfrage in den Tarif wechseln. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Vereins, ein Anspruch besteht nicht.