Vertragsbedingungen SGCube

Allgemeine Bedingungen
Um eine Nutzungsvereinbarung für das SGCube abschließen zu können, ist eine Mitgliedschaft
bei der Sportgemeinschaft Weinstadt e.V., einem Kooperationsverein oder einem Kooperationsunternehmen
zwingend notwendig. Die Nutzungsvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von
12 Monaten abgeschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich um einen Monat, wenn sie nicht
schriftlich und fristgerecht mindestens vier Wochen vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird.
Nach Ablauf der Grundlaufzeit gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Bei
den Tarifen Fitness Flexi 8+4, Fitness Flexi 8+4 ermäßigt und Fitnesskurse Flexi kann die Mitgliedschaft
vier Monate pausiert werden. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit
um einen Monat. Bei Pausierung verlängert sich das mögliche Vertragsende um die Ruhezeit.
Bei früherem Austritt erfolgt kein Rückerstattungsanspruch. Wird ein Mitglied durch Schwangerschaft
oder Umzug, der die Entfernung zum SGCube unzumutbar macht, an der Sportausübung
gehindert, kann der Vertrag auf Wunsch des Mitgliedes mit sofortiger Wirkung zum nächsten
Monatsende aufgelöst werden. Voraussetzung ist ein ärztlicher oder behördlicher Nachweis. Bei
Krankheit, die zu einer dauernden Sportunfähigkeit führt, kann das Mitglied mit sofortiger Wirkung
kündigen, sobald ein ärztliches Attest vorliegt.

Rechte und Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist berechtigt, innerhalb der Vertragsdauer sämtliche Einrichtungen und Angebote
des SGCube im Umfang des gewählten Tarifs zu nutzen. Ausgenommen hiervon sind zusätzliche
Angebote, für die ein separates Entgelt erhoben werden. Die Rechte des Nutzers aus diesem
Vertrag sind nicht übertragbar.

Start-Up Paket
Das Start-Up Paket ist eine einmalige Gebühr in den Tarifen Fitness komplett, Fitness komplett
Flexi, Fitness komplett ermäßigt und Fitness komplett Flexi ermäßigt. Es beinhaltet das Aufnahmeverfahren,
einen vor Trainingsbeginn durchgeführten Eingangscheck sowie die Betreuung
der Trainer im Trainingsbetrieb.

Mitgliedsbeitrag
Es gelten die umseitig aufgeführten Tarife. Im Falle einer unvorhersehbaren Steigerung der Betriebskosten behält sich die SG Weinstadt e.V. das Recht vor die Beiträge in angemessener Höhe anzupassen. Eine Erhöhung wird vom Vorstand beschlossen und vor Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist gemäß dem Transparenzgebot nach § 307 Absatz 1 Satz 2 bekanntgegeben.

Beitragsermäßigung
Der ermäßigte Tarif (Komplett ermäßigt) gilt für Schüler, Studenten (bis zum vollendeten 26.
Lebensjahr), FSJler und Schwerbehinderte (ab 50 %) nur gegen Vorlage eines entsprechenden
Nachweises. Weitere Ermäßigungen für Personengruppen oder Organisationen bedürfen einer
schriftlichen Zusatzvereinbarung. Im Falle einer Beendigung dieses zusätzlichen Vertragsverhältnisses entfällt die vereinbarte Ermäßigung, der abgeschlossene Vertrag mit dem einzelnen Mitglied behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit. Liegt der entsprechende Nachweis nicht innerhalb einer Woche vor, wird die Ermäßigung automatisch gestrichen.

Zahlungsweisen
Die Tarife sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Die Zahlung der Tarife erfolgt monatlich.
Die Tarife werden monatlich gemäß dem SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Bitte beachten Sie,
dass im Falle von Rücklastschrift oder nicht ausreichend gedecktem Konto eine Gebühr in Höhe
von 5,00 € je Zahlungserinnerung Ihrem Konto belastet wird. Bei Zahlungsverzug ist der Verein
berechtigt, bei einem Beitragsrückstand von zwei Monaten, den Vertragspartner bis zur vollständigen
Zahlung des fälligen Nutzungsentgelts inklusive anfallender Gebühren und Verzugszinsen
von der Nutzung des SGCube auszuschließen.

Vertragsstilllegung
Bei vorübergehender Sportuntauglichkeit kann der Vertrag bei gegenseitiger Leistungsfreiheit
bis zur Wiederherstellung der Sporttauglichkeit stillgelegt werden. Der Zeitraum der Vertragsstillllegung
wird an die Laufzeit angehängt. Der Nutzer ist in diesem Falle verpfl ichtet, dem SGCube
die Sportuntauglichkeit unverzüglich nachzuweisen (Attest bzw. ärztliche Bescheinigung).
Die Vertragsruhezeiten bei den Tarifen Fitness komplett Flexi und Fitnesskurse Flexi, müssen
bis zum 20. eines Monats schriftlich beantragt werden. Die Stilllegung kann nicht für laufende
Monate beantragt werden. Wird es dem Verein aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte
Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz und
Ersatzstunden.

Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden in der Hausordnung bzw. im Aushang bekanntgegeben. Änderungen
der Öffnungszeiten bzw. des Umfangs des Nutzungsangebotes bleiben vorbehalten, sofern
diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des SGCube für den Nutzer zumutbar
sind.

Benutzungsregelung & Hausordnung
Durch seine Unterschrift erkennt der Nutzer die Vertragsbedingungen an. Ferner bestätigt er
durch seine Unterschrift, dass er die im SGCube ausgehängte Hausordnung zur Kenntnis genommen
und anerkannt hat. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die SG Weinstadt
e.V. das Recht der fristlosen Kündigung sowie eines umgehenden Hausverbots vor.

Haftung
Eine Haftung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Für den Fall, dass
eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die
Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile.


Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO

Datenschutzbeauftragter Sportgemeinschaft Weinstadt e.V.
Thomas Ocker
Beutelsbacher Str. 82
71384 Weinstadt
Tel. +49 7151 7077980
E-Mail: info@sgweinstadt.de
E-Mail: datenschutzbeauftragter@sgweinstadt.de
Vorstandsvorsitzender Klaus Silbernagel
Beutelsbacher Str. 82
71384 Weinstadt
Tel- +49 7151 7077980

Die SG Weinstadt erfasst und speichert folgende personenbezogene Daten:
Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Straße, PLZ, Wohnort, Telefon,
Geburtsdatum, E-Mail, Geschlecht, und Sportbereich/Abteilung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage
hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO. Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die
Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO. Zum
Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder/von Veranstaltungen auf der Vereinswebseite
www.sgweinstadt.de und auf www.facebook.com/sgweinstadtev/ veröffentlicht.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit a) DS-GVO. Zum Zwecke der Eigenwerbung der SG
Weinstadt wird ggfls. Information und Werbung an die E-Mail-Adresse der Mitglieder versendet.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. f) DS-GVO.
Für die Aussendarstellung des Vereins werden Namen und Platzierungen von Wettkampfteilehmern
auf der Webseite und im s‘Blättle und in der WKZ veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage
hierfür ist Art. 6 Abs. lit. f) DS-GVO.

4. Berechtigte Interessen des Vereins
Die SG Weinstadt e.V. übermittelt ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung auf freiwilliger
Basis Mitgliederlisten an die Verbände WLSB, STB, DHV, DSV und SVW, um Förderungen zu beantragen
und Grundlagen für die Verbandsabgaben zu schaffen. Die SG Weinstadt e.V. hat ein berechtigtes Interesse daran, personenbezogene Daten Dritter, die dem Verein bekannt sind
(etwa von Personen, die regelmäßig Eintrittskarten für Spiele beziehen), zum Zwecke der Eigenwerbung
zu verarbeiten. Die SG Weinstadt e.V. hat ein berechtigtes Interesse daran, bei dem
Verkauf von Eintrittskarten für Fußballspiele Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum von
unbekannten Personen zu erheben, um zu überprüfen, ob gegen diese ein Stadionverbot ausgesprochen
worden ist oder ob sie als gewaltbereit anzusehen sind. Die SG Weinstadt e.V. hat
ein berechtigtes Interesse daran für das Zeltlager Edelmannshof Name, Vorname, Anschrift und
Geburtsdatum von teilnehmenden Personen zu erheben und diese für Erinnerungsschreiben,
Elternabende und Nachtreffen zu speichern und zu nutzen.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten
Als Mitglied des Württembergischen Landes-Sportverbands ist der Verein verpflichtet, seine
Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Adresse, Alter und Abteilung.
Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) wird zusätzlich die
Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt. Im Rahmen der Cloud-Mitgliederverwaltung
werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Alter, Geburtstag, Abteilung, Funktion,
Bankverbindung, Telefon, Fax, E-Mail und erhaltene Ehrungen) unserer Mitglieder auf einem
Server bei pro-WINNER GmbH, Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart gespeichert und verwaltet.

6. Speicherdauer
Die für die Daten Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (Name, Adresse, Alter, Geburtstag,
Abteilung, Funktion, Bankverbindung, Telefon, Fax, E-Mail und erhaltene Ehrungen) werden 2
Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht. Die für die die Beitragsverwaltung
notwendigen Daten (Name, Bankverbindung, Angehörige) werden nach 10 Jahren gelöscht. Im
Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.

7. Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung
(Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung
(Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie
ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine
datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der
Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten
Verarbeitung nicht berührt. Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-
Aufsichtsbehörde zu.

 


Beitragsordnung der SG Weinstadt

§ 1 Zweck und Aufgaben Zweck und Aufgaben der Beitragsordnung ergeben sich aus den §4, 5,
6, 7 und 8 der Satzung.

§ 2 Festlegung der Beträge und Gebühren Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Aufnahme- und
Mahngebühren werden vom Vorstand Finanzen in enger Abstimmung mit dem Vereinsausschuss
erarbeitet und müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. (siehe
auch Satzung § 10, Abs. 3. d). Wenn die Kostensituation des Vereins es erfordert, muss der
Vorstand Änderungen der Beiträge und Gebühren vorschlagen. Die Mitgliederversammlung
muss diese genehmigen.

§ 3 Zahlung der Beiträge Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten. Der Einzug erfolgt
durch Lastschrift im Februar eines Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto
möglich. Mitglieder, die nicht am Lastschrifteinzug teilnehmen, überweisen ihre Beiträge
bis spätestens zum 1. März eines Jahres auf das Vereinskonto: BIC: SOLADES1WBN
IBAN: DE11 6025 0010 0015 1108 13 Bank: Kreissparkasse Waiblingen

§ 4 Abteilungsbeiträge Für alle Mitglieder wird aus Gründen des Solidaritätsprinzips ein Grundbeitrag
erhoben, gestaffelt nach Alter, Familienstand und Ausbildungszeiten (siehe auch §
11, Höhe der Mitgliedsbeiträge). In Abteilungen mit hohen zusätzlichen Kosten, können zur
Finanzierung Abteilungsbeiträge erhoben werden. Die Abteilungsbeiträge werden von den
Abteilungen festgesetzt. Sie bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses (siehe auch
Satzung § 8, Abs. 2).

§ 5 Zusatzbeiträge Bei besonderen wiederkehrenden Kosten für eine bestimmte Gruppe oder
die Benutzung bestimmter Einrichtungen, kann der Vorstand Zusatzbeiträge festlegen. Der
Vereinsausschuss muss zustimmen. Der Zusatzbeitrag soll die Aufwendungen decken und
betrifft nur die verursachende Gruppe. Stand: 20.03.19 14:46 

§ 6 Umlagen Bei einmaligen außerplanmäßigen höheren Ausgaben und/oder außerplanmäßigen
Ausfall sicher geplanter Einnahmen (z.B. Pacht), kann einmalig in einem Geschäftsjahr
durch den Vorstand für alle Vereinsmitglieder, für Abteilungen oder Mannschaften eine Umlage
festgelegt werden. Der Vereinsausschuss muss dem Vorschlag des Vorstandes für die
Erhebung der Umlage mit mindestens zwei Drittel Mehrheit der anwesenden VA-Mitglieder
zustimmen.


§ 7 Kursgebühren Kursgebühren werden für zeitlich begrenzte und oftmals wiederkehrende
Sport-, Fitness- und Gesundheitsangebote erhoben. Die Höhe der Gebühren für Mitglieder
und Nichtmitglieder legen die Abteilungen fest, die die Kurse anbieten.

§ 8 Die Mitgliedschaft muss schriftlich per Aufnahmeantrag beantragt werden. Aufnahmeanträge
können in der Geschäftsstelle erhältlich oder sind per Download aus dem Internet downloadbar:
www.sgweinstadt.de/mitgliedsantrag/. Je nach Monat des Vereinseintritts ist
der Jahresbeitrag anteilig für die restlichen Monate zu entrichten.

§ 9 Austritt und Kündigungsfrist Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss bis zum 30.11. eines
Kalenderjahres der Geschäftsstelle vorliegen. Eine Rückvergütung von Beiträgen erfolgt nicht.